In der Zeit vom 1. September bis zum 30. Juni ist die Zufahrt und der Verkehr von Kraftfahrzeugen von 7.00 Uhr bis 18.30 Uhr samstags, sonntags und an Vor- und Feiertagen beschränkt. Außerdem wird das Parken auf dem gesamten Gelände vor dem Dorf Lio Piccolo verboten, mit Ausnahme der Bereiche, die durch Parkschribe geregelt sind. Ziel der Verordnung ist es, die Zufahrt für alle Besucher oder Touristen zu regeln, die mit Kraftfahrzeugen anreisen. Diese dürfen nur dann mit motorisierten Fahrzeugen fahren, wenn sie bei den lokalen Restaurants eine Reservierung vornehmen, während die Zufahrt mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Elektro- oder Hybridfahrzeugen immer erlaubt ist. Mit der Restaurantreservierung in der Hand muss man sich nur auf dem dafür vorgesehenen Portal anmelden, um das Restaurant mit einem motorisierten Fahrzeug erreichen zu können: www.accessoliopiccolo.com
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